E-Rechnung

XRechnung 3.0 · EN 16931 · KoSIT-geprüft

XRechnung erstellen – direkt im Browser

Gültige E-Rechnungen als UBL oder CII in wenigen Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung – und Ihre Daten verlassen Ihr Gerät nicht.

Rechnung erstellen
  • Kostenlos & ohne Konto
  • Kein Upload, kein Tracking
  • UBL, CII & PDF

So funktioniert's

  1. 1

    Daten eingeben

    Absender, Kunde und Positionen – geführt in fünf kurzen Schritten.

  2. 2

    Automatisch prüfen

    Pflichtangaben, IBAN und UID werden während der Eingabe geprüft.

  3. 3

    Herunterladen

    XRechnung als XML und schöne PDF-Ansicht – fertig zum Versand.

Rechnung erstellen in fünf Schritten

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Wer stellt die Rechnung aus? Diese Angaben stehen im Briefkopf.

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E-Rechnung und XRechnung – kurz erklärt

Was ist eine E-Rechnung?

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat. Anders als ein PDF oder ein Scan kann sie von der Buchhaltungssoftware des Empfängers automatisch gelesen, geprüft und verbucht werden. Grundlage in der Europäischen Union ist die Norm EN 16931. Sie legt fest, welche Angaben eine Rechnung enthält und wie diese technisch abgebildet werden.

XRechnung: der deutsche Standard

XRechnung ist die deutsche Ausprägung der EN 16931 und wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben. Sie ergänzt die Norm um zusätzliche Pflichtangaben, etwa eine Käuferreferenz – bei Behörden die Leitweg-ID – sowie Telefon und E-Mail einer Ansprechperson des Rechnungsstellers. Diese App erzeugt Dateien nach XRechnung 3.0 in beiden zulässigen Syntaxen: UBL 2.1 und UN/CEFACT CII. Inhaltlich sind beide gleichwertig.

Welche Angaben braucht eine XRechnung?

Neben den üblichen Rechnungsangaben – Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Name und Anschrift beider Parteien, Positionen mit Menge und Nettopreis, Steuersatz und Steuerbetrag – verlangt die XRechnung eine elektronische Adresse des Empfängers (meist eine E-Mail-Adresse), eine Käuferreferenz, Kontaktdaten des Rechnungsstellers sowie eine UID-Nummer oder Registernummer. Bei steuerfreien Umsätzen muss zusätzlich der Befreiungsgrund angegeben werden.

Wer muss E-Rechnungen ausstellen?

In Deutschland müssen Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen im inländischen B2B-Geschäft empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: Ab 2027 sind Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz verpflichtet, ab 2028 alle übrigen. Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sowie Kleinunternehmer. Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes müssen bereits seit 2020 elektronisch eingereicht werden. In Österreich gilt eine E-Rechnungspflicht derzeit für Rechnungen an Bundesdienststellen; wer an deutsche Kunden fakturiert, ist mit XRechnung gut aufgestellt.

Was diese App prüft

Schon während der Eingabe prüft die App Pflichtangaben und Geschäftsregeln aus EN 16931 und XRechnung, die IBAN-Prüfsumme, das Format von UID-Nummern und die Plausibilität von Datumsangaben. Steuerarten wie Kleinunternehmer, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhr werden mit dem passenden Befreiungshinweis ausgegeben. Summen und Umsatzsteuer werden je Steuersatz kaufmännisch gerundet.

Datenschutz: Ihre Daten bleiben bei Ihnen

Die App läuft vollständig in Ihrem Browser. Es gibt keinen Server, der Ihre Rechnungs-, Kunden- oder Bankdaten sieht, keine Cookies und kein Tracking. Ein Entwurf wird nur lokal im Browser zwischengespeichert und lässt sich als Datei sichern und später wieder öffnen.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist eine XRechnung?

XRechnung ist der deutsche Standard für elektronische Rechnungen. Er setzt die europäische Norm EN 16931 um und wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben. Eine XRechnung ist eine XML-Datei, die Buchhaltungssysteme automatisch lesen können – ein PDF allein ist keine XRechnung.

Was ist der Unterschied zwischen UBL und CII?

UBL 2.1 und UN/CEFACT CII sind zwei zulässige XML-Syntaxen für dieselben Inhalte. Beide enthalten alle Angaben der Rechnung, nur die technische Struktur unterscheidet sich. Wenn Ihr Kunde nichts vorgibt, nehmen Sie UBL; CII ist auch die Grundlage von ZUGFeRD.

Ist die E-Rechnung in Deutschland ab 2025 Pflicht?

Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen: Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle. Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Kleinunternehmer.

Kann ich als Kleinunternehmer eine XRechnung erstellen?

Ja. Wählen Sie bei der Umsatzsteuer „Kleinunternehmer“; der Befreiungshinweis wird automatisch eingefügt (Österreich: § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, Deutschland: § 19 UStG). Für eine gültige XRechnung brauchen Sie eine UID-Nummer oder alternativ Steuernummer plus Firmenbuch-, Register- oder Lieferantennummer.

Werden meine Rechnungsdaten hochgeladen?

Nein. Die App läuft vollständig in Ihrem Browser. Rechnungs-, Kunden- und Bankdaten werden nicht an einen Server übertragen. Ein Entwurf wird nur lokal in Ihrem Browser zwischengespeichert.

Was kostet das Erstellen einer XRechnung hier?

Nichts. Das Werkzeug ist kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Abo und ohne Mengenbegrenzung.

Wie weiß ich, ob meine XRechnung gültig ist?

Die App prüft Pflichtangaben und Geschäftsregeln schon während der Eingabe und zeigt fehlende Angaben in verständlicher Sprache. Die erzeugten Dateien wurden mit dem offiziellen KoSIT-Validator für XRechnung 3.0.2 getestet. Für den Inhalt der Rechnung bleibt der Aussteller verantwortlich.

Bekomme ich auch eine PDF-Rechnung?

Ja, als Lesefassung: Über „Als PDF drucken“ speichern Sie eine gestaltete A4-Rechnung. Rechtlich maßgeblich als E-Rechnung ist die XML-Datei; ein hybrides ZUGFeRD-PDF erzeugt die App nicht.

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